Antrag informieren - die National Anti-Corruption Authority
Die Nationale Antikorruptionskommission ist eine unabhängige, souveräne Aufsichtsbehörde, die gemäß dem am 16.04.2014 erlassenen Gesetz Nr. (11) von 2014 eingerichtet wurde. Die Einrichtung dieses Gremiums erfolgte als Reaktion auf die Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption, das in Artikel 6 festlegte: „Jeder Vertragsstaat garantiert gemäß den Grundprinzipien seines Rechtssystems die Existenz einer Behörde oder von Gremien. Gegebenenfalls unternimmt es die Verhütung von Korruption ............ "Weil es ein notwendiges und unvermeidliches nationales Interesse ist, das vom obersten Interesse des Landes verlangt wird.
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