Patienten, die an Zöliakie leiden, haben gemäß Artikel 1 der Ministerialverordnung vom 17. Mai 2016 Anspruch auf die kostenlose Bereitstellung von Lebensmitteln mit den Worten "Glutenfrei, speziell für die Zöliakie".
Die betreffende APP ermöglicht es Patienten, die im Besitz des von ihrer ASL-Mitgliedschaft ausgestellten Gutscheins sind, das Guthaben zu überprüfen.