Caaap APP
Es wurde vom OAB/AP-Sektionsrat nach Genehmigung seiner Satzung am 27. März 2009 gegründet und dient der Unterstützung und kann auch die zusätzliche Sicherheit zugunsten der in der Sektion Amapá eingeschriebenen Anwälte fördern.
Sie ist eine gemeinnützige, gemeinnützige Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen, ausgestattet mit administrativer und finanzieller Autonomie; und stellt gemäß den Bestimmungen des Anwaltsstatuts (Gesetz Nr. 8.906/94) einen föderalen öffentlichen Dienst dar.