NAPR (Noida Authority Pet Reg) APP
1. Lizenzgebühr: Die Lizenzgebühr, die dem Tierhalter für den Besitz eines Haustieres in Rechnung gestellt wird, beträgt INR 500/- pro Jahr (zu zahlen im April jedes Jahres).
2. Lizenzverlängerung:
• Die Lizenz wäre für einen Zeitraum von einem Jahr gültig und würde am 31. März des Geschäftsjahres auslaufen.
• Die Erneuerung der Lizenz erfolgt nach dem zufriedenstellenden Bericht der Gemeindekommissar-Lizenzbehörde und dem Nachweis des Impfausweises, der von einem registrierten Tierarzt ausgestellt wurde.
• Die Verlängerung der Lizenz muss der Antragsteller jedes Jahr zwischen dem 1. und 30. April beantragen.
• Wenn ein Lizenzantrag nach dem 30. April und vor dem 31. Mai eingehen würde, muss der Antragsteller eine Geldstrafe von INR 200 zusammen mit den anfänglichen Lizenzgebühren von INR 500 zahlen.
• Wenn der Antrag am oder nach dem 1. Juni eingereicht wird, muss der Antragsteller eine Geldstrafe/Strafe von INR 10/-Tag zahlen.
3. Lizenzbedingungen:
• Privatpersonen, die Haustiere besitzen, müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Besitz der Stadtverwaltung den Besitz des Haustieres mitteilen.
• Die Besitzer dürfen das Haustier in öffentlichen Bereichen wie Parks, Straßen, Straßen usw. nicht unbeaufsichtigt lassen. Außerdem dürfen sie das Haustier nicht zum offenen Stuhlgang auf Straßen, Straßen, Parks usw.
• Es liegt in der Verantwortung des Besitzers, dass der Nachbar und andere Personen nicht gestört werden und Probleme mit der Haltung und dem Komfort des Tieres haben.
• Das Betreiben einer Heimtierzuchtstation ist in allen Wohnungen\Häusern in Wohngebieten zum Zweck des gewerblichen Kaufs verboten, um jede Art von Störung der Nachbarn oder einzelner Personen zu vermeiden.
• Wenn der Besitzer des Haustiers, der die Lizenzgebühr an die kommunale Körperschaft zu zahlen hat, stirbt oder das Haustier verkauft oder an einen anderen Ort oder eine andere Person überführt, müssen diese Informationen der Behörde, dh NA, innerhalb von 15 Tagen nach . übermittelt werden solche Aktivitäten in schriftlicher Form.