e-Sosial APP
„Zur Genehmigung der „Verordnung über das zentralisierte elektronische Informationssystem“ des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Aserbaidschan und der „Verordnung über das Internetportal „E-Social““ Das E-Social-Portal wurde durch Dekret Nr. 534 des Präsidenten der Republik Aserbaidschan vom 15. April 2019 genehmigt.
Zusätzlich zum Portal können Bürger über die mobile Anwendung „e-Social“ alle Informationen über sich selbst mithilfe elektronischer Dienste abrufen und die Dienste des Ministeriums in Anspruch nehmen.