In der Autonomen Gemeinschaft Andalusien muss den Erzeugnissen aus Schalentieren zu Fuß oder beim Eintauchen, die zum ersten Verkauf vom Erzeugungsgebiet auf einen Fischmarkt, ein zugehöriges Expeditionszentrum oder einen zugelassenen Betrieb verbracht werden, ein Dokument vom beigefügt sein Transport und Registrierung gemäß den Bestimmungen des Dekrets 145/2018 vom 17. Juli, das die Vermarktung von Fischereierzeugnissen an der Quelle in Andalusien regelt.
Mit dieser Anwendung kann das Dokument sowohl generiert als auch an das IDAPES-Informationssystem der Generaldirektion für Fischerei und Aquakultur der Junta de Andalucía gesendet werden. Um darauf zuzugreifen, müssen Sie einen Benutzernamen und ein Kennwort über die E-Mail support.idapes.capder@juntadeandalucia.es anfordern