Die Regierung von Maharashtra richtete am 7. Juli 1979 die Sprachdirektion ein.

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Um die Politik der Regierung in Bezug auf die Verwendung der Amtssprache Marathi in Regierungsangelegenheiten umzusetzen, richtete die Regierung von Maharashtra die Direktion für Sprachen gemäß der Regierungsverwaltungsabteilung Nr. OFL-1159B vom 6. Juli 1960 ein.

Bei der Umsetzung der Regierungspolitik in Bezug auf die Amtssprache Marathi umfasst diese Politik Folgendes: -

1. Erstellen wissenschaftlicher und technischer Glossare zu verschiedenen Themen durch moderne Technologie, Entwickeln von Definitionen, die für die Governance erforderlich sind, Erstellen von Vokabeln.

2. Übersetzung der zentralen und staatlichen Gesetze und Regeln in Marathi, um sie der Öffentlichkeit in einem übersichtlichen Format sowie auf der Website zugänglich zu machen.

4. Marathi Rechtschreibung zu verbreiten.

5. Aufrechterhaltung der Einheitlichkeit der Begriffe durch Interaktion mit Übersetzern in Vidhan Bhavan, dem High Court und anderen Ämtern.

6. Erleichterung der Übersetzung ins Englische und Urdu auf Honorarbasis durch Ernennung von Linguisten.

7. Durchführung der Übersetzung von Berichten usw. der Zentralregierung, von Unternehmen usw. auf Honorarbasis.

8. Antragsformulare für Marathi- und Hindi-Sprachprüfungen sowie Schreib- und Kurzprüfungen und Prüfungspläne sowie Fragensätze werden auf der Website zur Verfügung gestellt.

9. Tipptest am Computer.

10. Durchführung von Büroinspektionen, um sicherzustellen, dass Marathi zu 100% in Regierungsbüros verwendet wird.

Erkundung verschiedener Bereiche für die Entwicklung von Marathi auf der Grundlage moderner Technologie und Umsetzung neuer Initiativen.
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