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ich. Der Umfang der gemeinsamen Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen und Geräte umfasst die Vermietung von Geräten, die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung, die Durchführung von Probenanalysediensten, das Angebot technischer Beratungsdienste und die gemeinsame Nutzung analytischer Daten.
ii. Die Definition einer STI-Einrichtung bezieht sich auf den Ort oder Raum, an dem Forschungsaktivitäten durchgeführt werden, wie z. B. Forschungslabore, Überwachungszentren und Testorte, an denen wissenschaftliche Geräte untergebracht sind. Und
iii. Die Definition von wissenschaftlicher Ausrüstung bezieht sich auf alle Geräte, die für Forschungs-, Überwachungs-, Test- und Lernzwecke verwendet werden und einen Wert von mehr als RM100.000,00 und mehr haben.