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11.11.2024
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Tatsächlich gibt es in unserem Gesetz, abhängig von der Pressefreiheit, keinen spezifischen „Grundsatztext“, an den sich Presseorganisationen und Pressevertreter halten müssen. Naturgemäß gibt es über die allgemeinen Rechtsnormen hinaus keine rechtsverbindlichen Grundsätze oder Vorschriften für Presseorganisationen und Pressevertreter.



Aus diesem Grund sind Pressevertreter verpflichtet, bei ihrer Arbeit die allgemeinen Regeln des Rechts einzuhalten. Es gibt jedoch einige Grundprinzipien, die vom in unserem Land tätigen Presserat angenommen und angekündigt wurden.


Die Grundprinzipien, die wir als NOKTA-Zeitung akzeptieren, lauten wie folgt:


Niemand in den Sendungen; nicht wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Gesundheit, körperlichen Behinderung, ihres sozialen Status und ihrer religiösen Überzeugung zu verurteilen oder zu demütigen,

Einschränkung der Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit; keine Veröffentlichungen zu machen, die das allgemeine moralische Verständnis, die religiösen Gefühle, die grundlegenden Grundlagen der Familieninstitution schockieren oder verletzen,

Journalismus, der eine öffentliche Pflicht ist, sollte nicht für sittenwidrige private Zwecke und Interessen verwendet werden,

keine Äußerungen aufzunehmen, die Einzelpersonen und Organisationen über die Grenzen der Kritik hinaus erniedrigen, erniedrigen oder verleumden,



Das Privatleben von Einzelpersonen nicht zum Gegenstand der Veröffentlichung zu machen, es sei denn, dies ist im öffentlichen Interesse erforderlich.

keine Nachrichten zu veröffentlichen, deren Recherche im Rahmen der journalistischen Möglichkeiten liegt, ohne recherchiert zu werden oder ohne sich ihrer Richtigkeit sicher zu sein,

die bereitgestellten Informationen nicht unter der Bedingung zu veröffentlichen, dass sie vertraulich bleiben, es sei denn, das öffentliche Interesse erfordert dies ernsthaft,

Bevor der Verbreitungsprozess eines Medienorgans abgeschlossen ist, das von diesem Presseorgan mit besonderem Aufwand hergestellte Produkt der Öffentlichkeit nicht so darzustellen, als wäre es das eigene Produkt eines anderen Presseorgans, und darauf zu achten, dass die Quelle des Specials angegeben wird bei den Agenturen gekaufte Produkte,

Niemanden für "schuldig" zu erklären, es sei denn, er wird durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt,

Handlungen, die gesetzlich kriminalisiert sind, niemandem zuzuschreiben, es sei denn, es gibt hinreichenden Grund zu der Annahme, dass sie real sind

Journalisten müssen die Vertraulichkeit ihrer Quellen wahren. Die öffentliche Meinung der Quelle ist persönlich, politisch, wirtschaftlich usw. Die Fälle, in denen es darauf abzielt, aus Gründen irrezuführen, sind ausgeschlossen.

Seine Pflicht als Journalist nicht mit Methoden und Einstellungen zu erfüllen, die einen Schatten auf die Würde seines Titels werfen könnten,

Vermeidung von Sendungen, die Gewalt und Mobbing fördern und menschliche Werte verletzen,

Diese Eigenschaften von Anzeigen und Veröffentlichungen mit Werbecharakter ohne jeden Zweifel anzugeben,

Um den für das Veröffentlichungsdatum festgelegten Zeitrekord einzuhalten,

Presseorgane, das Recht auf Gegendarstellung und Widerlegung aufgrund falscher Veröffentlichungen zu respektieren.
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