Flugverspätung? Flugausfall? Mit uns kommen SIE zu Ihrer Entschädigung

Aktuelle Version

Version
Aktualisieren
29.11.2017
Entwickler
Kategorie
Google Play ID
Installationen
1.000+

App APKs

Flugrecht APP

Flugverspätung? Flugausfall?
Mit uns kommen SIE zu Ihrer Entschädigung.
Bis zu 600 Euro Entschädigung für Sie!
Bis zu 3 Jahre rückwirkend
Kostenlose Prüfung - nur im Erfolgsfall Provision für uns!
Flugrecht kümmert sich um Ihre Entschädigung

Bei einer Flugreise kommt es häufig zu längeren Wartezeiten oder gar annullierten Flügen. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 legt standardisiert fest, wann Ihnen in einem solchen Fall welche Zahlungssumme zusteht.

In der Realität sieht es leider so aus, dass viele Fluggesellschaften sich gegenüber privaten Beschwerden weigern, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Dabei steht jedem Passagier ab einer Flugverspätung von drei Stunden, die nicht durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommen ist, eine Entschädigung zu. Wir sorgen dafür, dass Sie diese auch erhalten!

Flugrecht hat sich zur Aufgabe gemacht, jeden einzelnen Fluggast zu unterstützen, der von einer Airline ignoriert, vertröstet oder hingehalten wird. Bei uns können Sie einfach per Mausklick in nur zwei Minuten herausfinden, ob Ihnen der Anspruch auf eine Entschädigungs-Zahlung zusteht. Geben Sie einfach Ihre Flugnummer sowie das Abflug-Datum ein: Dank unserer Datenbank mit allen Flügen in Europa und der nach EU-Gericht festgelegten Entschädigungssumme, die sich je nach Dauer der Verspätung richtet, erfahren Sie in kürzester Zeit, welchen Anspruch Sie haben.

Kein Kostenrisiko
Unsere Provision fällt nur im Erfolgsfall an. Garantiert ohne Risiko für Sie. Erst, wenn die Airline bezahlt, erhalten wir unsere Provision auf die bei Beauftragung ermittelte Entschädigungssumme.

Keine Arbeit, kein Ärger
Viele Fluggesellschaften lehnen Entschädi-gungsforderungen, wenn sie Passagiere direkt stellen, grundsätzlich ab. Sparen Sie sich die Arbeit und den Ärger. Wir regeln das für Sie, unkompliziert und schnell.

Anwälte mit Erfahrung
Als ihr deutscher Spezialist kümmern wir uns ausschließlich um Entschädigungen gem. EU-Verordnung 261/2004. Wir und unsere Anwälte kennen alle relevanten Urteile und kämpfen für Ihr Recht. Auch vor Gericht.
Weitere Informationen

Werbung