Tatsächlich gibt es in unserem Gesetz, abhängig von der Pressefreiheit, keinen spezifischen „Grundsatztext“, an den sich Presseorganisationen und Pressevertreter halten müssen. Selbstverständlich gibt es für Presseorganisationen und Pressevertreter keinen rechtsverbindlichen Grundsatz oder eine über die allgemeinen Gesetze hinausgehende Regelung.
Aus diesem Grund sind Pressevertreter verpflichtet, bei ihrer Arbeit die allgemeinen Gesetze einzuhalten. Es gibt jedoch einige Grundprinzipien, die vom in unserem Land tätigen Presserat angenommen und angekündigt wurden.