CHECKROID APP
* Für die Nutzung dieser Anwendung ist ein separater Vertrag erforderlich.
"CHECKROID"-Client-Programmregeln
Die Bedingungen des vom Kunden heruntergeladenen Client-Programms "CHECKROID" lauten wie folgt. Durch das Herunterladen des Kundenprogramms "CHECKROID" erklären Sie sich mit den Bedingungen des Kundenprogramms "CHECKROID" einverstanden.
1. 1. Die Cloud-Service-Funktion „CHECKROID“ kann nicht allein mit dem Client-Programm „CHECKROID“ genutzt werden. Der Kunde kann den vorgeschriebenen Antrag an SCSK Hokkaido Co., Ltd. (im Folgenden als "das Unternehmen" bezeichnet) einreichen und es verwenden, wenn das Unternehmen dem Kunden das Zustimmungsformular ausstellt.
2. Wir übernehmen keine Verantwortung für das Client-Programm "CHECKROID".
3. 3. Geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte und Markenrechte in Bezug auf das Kundenprogramm „CHECKROID“ gehören dem Unternehmen.
4. Der Kunde darf die folgenden Handlungen bezüglich des Client-Programms „CHECKROID“ nicht vornehmen.
(1) Handlungen, die geistige Eigentumsrechte wie unsere Urheber- und Markenrechte verletzen oder verletzen können
(2) Handlungen, die gegen Gesetze und Vorschriften oder die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen oder dem Unternehmen oder einem Dritten Nachteile bringen
(3) Der Vorgang des Reverse Engineering, des Disassemblierens, Dekompilierens, Modifizierens oder Modifizierens der Software des "CHECKROID"-Clientprogramms.
(4) Die Handlung des Verknüpfens zum Zweck und zum Zweck der Förderung der Handlung, in dem Wissen, dass die Handlung unter einen der vorstehenden Punkte fällt.
5. Fügt der Kunde dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem Kundenprogramm „CHECKROID“ vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zu, hat der Kunde dem Unternehmen den Schaden zu ersetzen.
6. Das Unternehmen haftet nicht für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und einem Dritten in Bezug auf das vom Kunden heruntergeladene Client-Programm "CHECKROID".
7. Das geltende Recht in Bezug auf die Errichtung, Wirkung, Durchführung und Auslegung des Kundenprogrammvertrags „CHECKROID“ ist japanisches Recht.
8. Wenn das Unternehmen dem Kunden die vorgeschriebene Einwilligungserklärung ausstellt, haben die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf denen die Einwilligungserklärung basiert, Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kundenprogramms „CHECKROID“.
das ist alles