BPR und SAA APP
In Nordrhein-Westfalen tragen auf Initiative des Gesundheitsministeriums abgestimmt und ergänzend der Landesverband der Ärztlichen Leitungen sein medizinisches Wissen und die Kommunalen Spitzenverbände ihre Kompetenz in Einsatztaktik, Organisation und Personalführung bei.
Die jeweils zuständige Ärztliche Leitung Rettungsdienst ist verantwortlich dafür, dass die von ihr vorgegebenen Arbeitsanweisungen regelmäßig geschult, überprüft und damit in der Einsatzpraxis beherrscht werden (Anordnungsverantwortung). Die Durchführungsverantwortung jeder Notfallsanitäterin und jedes Notfallsanitäters bleibt hiervon unberührt. Die „off-label-use“ Problematik, die bei einigen Medikamenten und Medizinprodukten im rettungsdienstlichen Setting für Notärzte und rettungsdienstliches Fachpersonal besteht, wurde vom Bundesverband der ÄLRD Deutschland unter juristischer Beratung bearbeitet. Demnach ist die Durchführung entsprechender Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter möglich, wenn die Ärztliche Leitung Rettungsdienst in spezifischen und eindeutigen Verfahrensanweisungen den Anwendungsbereich im Rettungsdienst vorgibt und damit den Entscheidungsprozess vorwegnimmt. Dosierungsangaben und Altersgrenzen stellen den fachlichen Konsens der vier beteiligten Landesverbände/Arbeitsgruppen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf wissenschaftlicher Basis dar. Sie gewährleisten damit eine größtmögliche Anwender- und Patientensicherheit. Die angegebenen Empfehlungen wurden von den Verfassern mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Trotz sorgfältiger Manuskripterstellung und Korrektur des Satzes können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Die Verfasser sind sich ebenfalls bewußt, dass damit noch nicht alle Bereiche der notfallmedizinischen Versorgung abschließend abgedeckt sind, jedoch sichern die hier enthaltenen Empfehlungen den aktuellen rettungsdienstlichen Standard für die Tätigkeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
Die vorliegenden Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und kontinuierlicher Weiterentwicklung im Rahmen eines fortlaufenden Entwicklungsprozesses.