App für Assam Grundsteuer
Einwohner aller städtischen Gebietskörperschaften und Gemeindeämter sind verpflichtet, das Eigentum, das sie besitzen, unter der Zuständigkeit der ULB-Verwaltung zu bewerten oder neu zu bewerten. Bürgerinnen und Bürger können ihre Liegenschaftsdaten über die mobile App oder die Website aktualisieren oder den ULB-Steuereintreiber bitten, die Veranlagung für sie vorzunehmen.
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