Aufgrund der unterzeichneten Entscheidung des armenischen Kommandanten (N16 vom 24.03.2020) ist der Personenverkehr im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Armenien eingeschränkt. Sie sollten ein Papier mit dem Namen und Nachnamen der Person sowie der Adresse und dem Zweck des Besuchs und einem Ausweis mit sich führen. Später gaben sie bekannt, dass die digitale Version ebenfalls legal und akzeptiert ist.
Die App bietet die digitale Version der Angabe. Nach dem Absenden des Formulars zeigt die App den QR-Code mit Angaben zur Person an. Es kann mit jeder QR-Code-Reader-Anwendung gescannt werden.